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Mein Name ist Stephan Hansen-Oest. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Ich bin Privacy Strategist für Unternehmen oder löse individuelle Datenschutz-Probleme für große, mittlere und manchmal auch kleine Unternehmen. Als akkreditierter rechtlicher Sachverständiger erstelle ich Rechtsgutachten zum Erwerb von Datenschutz-Gütesiegeln (ULD / European Pricacy Seal – EuroPriSe). Ich bin externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen und bilde andere Datenschutzbeauftragte und Mitarbeiter in Schulungen und Vorträgen aus (und fort).

Privacy Strategist

Als Privacy Strategist berate ich Unternehmen nicht nur im Hinblick auf die rechtliche Bewertung und Lösung von datenschutzrechtlichen Sachverhalten (insbesondere Problemen) im Einzelfall. Eine Hauptaufgabe sehe ich vielmehr darin, das Unternehmen strategisch im Hinblick auf künftige Entwicklungen des deutschen und vor allem europäischen Datenschutzrechts so zu beraten, dass unternehmerische Entscheidungen so getroffen werden können, dass mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch zukünftiges Datenschutzrecht eingehalten werden kann.

Ich knüpfe und pflege Kontakte zu Personen in Parlamenten, Ministerien, Wissenschaft und Aufsichtsbehörden, um für das Unternehmen relevante aktuelle Entwicklungen in Erfahrung zu bringen.

Ich erstelle Empfehlungen, WhitePaper, rechtliche Stellungnahmen für die interne Verwendung im Unternehmen. Darüber hinaus erarbeite ich mit dem Unternehmen auf Wunsch auch Stellungnahmen gegenüber Gremien, Parlamenten, Parlamentsausschüssen, um Einfluss auf gesetzgeberische Aktivitäten zugunsten der Unternehmensinteressen nehmen zu können.

Ich berate und begleite das Unternehmen bei Gesprächen mit Aufsichtsbehörden und bei Vertragsverhandlungen, die einen Schwerpunkt im Datenschutzrecht oder der IT-Sicherheit haben. Ich bereite die verantwortlichen Personen auf den Termin und zu erwartende Fragen vor. Im Termin helfe ich dabei, dass die Gesprächsparteien sich sprichwörtlich verstehen (und nicht aneinander vorbeireden), um für alle Teilnehmer das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Für die Kosten der Tätigkeit als Privacy Strategist wird eine monatliche Pauschale vereinbart, die sich nach dem durchschnittlichen Aufwand pro Monat und vor allem dem Wert der Beratung für das Unternehmen berechnet.