Als Fachanwalt für IT-Recht berate ich - mit wenigen Ausnahmen - ausschließlich Unternehmen im Bereich des Rechts der Informationstechnologie (IT-Recht).
IT-Recht ist eine Querschnittsmaterie, in der viele verschiedene Rechtsgebiete aufeinander treffen:
Dazu gehört das Softwarevertragsrecht, die Erstellung von Nutzungsbedingungen und sonstigen AGB für Internetdienste/Webservices. Dies umfasst auch die Beratung im Zusammenhang mit der Gewährung von Widerrufsrechten im Fernabsatz (E-Business). Ich berate Unternehmen im Bereich Datenschutzrecht und des Rechts der IT-Sicherheit. Darüber hinaus berate ich auch Unternehmen im Bereich Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht.
Ich berate nicht in Rechtsgebieten, die nicht zu meinen Spezialgebieten gehören. Ich empfehle dann gerne auf Wunsch kompetente Kollegen aus meinem Netzwerk.
Ich habe Erfahrung in der Beratung von größeren Unternehmen/Konzernen (> 2000 Mitarbeiter) und mittelständischen Unternehmen. Ich werde zudem auch von anderen Kanzleien im Rahmen von Projekten zur Bearbeitung spezieller Rechtsprobleme beauftragt. Dies ist insbesondere im Datenschutzrecht und dem Recht der IT-Sicherheit der Fall - beides Rechtsbereiche, die relativ komplex sind.
In der Regel berechne ich meine Leistungen aufwandsbezogen. Für bestimmte Dienstleistungen und Zielgruppen biete ich über meine Projekte "SAY-HO" und "datenschutzkontor" Leistungen zu Pauschalpreisen an.
Ich vertrete Unternehmen auch bei der Wahrnehmung und Geltendmachung von gewerblichen Schutzrechten. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.