Honorare

Ein Hinweis vorab: Ich berate und vertrete nur Unternehmen und manchmal auch öffentliche Stellen. Mandate von Verbrauchern werden mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Mandatsannahme rechtlich verpflichtend ist, grundsätzlich nicht angenommen.

Falls du auf der Suche nach anwaltlicher Beratung im Bereich des Datenschutzrechts bist, fragst du dich vielleicht, welche Konditionen für die Annahme und Abrechnung von Mandanten bei mir gelten. Ich habe hier ein paar Fragen und Antworten zusammengestellt, die dir vielleicht bei der Entscheidungsfindung weiterhelfen.

Wie hoch ist dein Stunden- oder Tagessatz?

Um ganz ehrlich zu sein, arbeite ich in der Regel nicht auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen. Und mein Vorsatz seit 2021 ist zudem, das grundsätzlich gar nicht mehr zu tun. Ich arbeite primär auf Basis von sog. „Beratungspaketen“, die eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten haben und auf eine laufende datenschutzrechtliche Beratung ausgerichtet sind.

Es gibt zudem Bereiche, in denen grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen ist. Das kann z.B. die gerichtliche Vertretung oder Verteidigung betreffen. In diesen Bereichen bin ich aber seit 2021 bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr tätig.

Der Tausch von Zeit gegen Geld ist weder für dich noch für mich wirklich attraktiv und sinnvoll. Ich glaube an lange bestehende Mandatsverhältnisse auf vertrauensvoller Basis. Und einer ausgewogenen Basis zwischen Wert einer Beratung und dem dafür zu zahlenden Preis. Dies lässt sich selten mit aufwandsbasierten Vergütungen realisieren. Es ist jedenfalls nicht „mein Ding“. Vielleicht ein kleines Beispiel dazu aus der Praxis:

Eine Mandantin – eine GmbH – zahlt für die anwaltliche Beratung vielleicht 750,00 € netto pro Stunde. Es besteht eine angenehme Arbeitsatmosphäre. In Telefonterminen oder Videokonferenzen werden zwischendurch auch einmal ein paar private Worte ausgetauscht. Und das ist auch gut so. Denn eine anwaltliche Beratung ist häufig dann exzellent, wenn das Mandatsverhältnis vertrauensvoll ist und die Zusammenarbeit Spaß macht. Dazu gehört dann auch eine soziale Interaktion, die sich nicht nur auf reine Fakten bezieht.

Da bei diesem Stundensatz jede Minute mit 12,50 € netto berechnet wird, überlege ich mir jeweils sehr genau, ob ich nun etwas „außerhalb des Mandats“ erzähle oder nicht. Oder ob ich dann jeweils die Zeiterfassung kurz stoppen soll? Ich mag diese Situationen gar nicht. Und bei fairen Pauschaltarifen gibt es genau dieses Problem nicht. Dort kann eine exzellente Zusammenarbeit, die Spaß macht, viel besser entstehen.

Und natürlich ist eine Abrechnung auf Basis von Pauschalen auch für mich als Anwalt besser:

Denn warum soll ich für ein besonderes Know-How in meinem Fachgebiet („Datenschutzrecht“) durch schlechtere Bezahlung „bestraft“ werden? Denn genau das passiert bei einer aufwandsbasierten Abrechnung.

Die Anwaltskollegen, die sich erst mühsam in ein Thema einarbeiten müssen und dafür viel mehr Zeit als ein absoluter Profi benötigen werden dadurch belohnt, dass sie mehr Zeit abrechnen können. Und das ist nicht fair.

Es gibt aber durchaus Situationen, in denen nur eine aufwandsbasierte Abrechnung in Betracht kommt. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Aufwand schlichtweg nicht einzuschätzen ist.

In diesen Fällen biete ich pauschal folgende Stunden- und Tagessätze an:

Stundensatz (minutengenaue Abrechnung):
1.200,00 € netto zzgl. der jeweils geltenden USt.

Tagessatz (8 Stunden):
8.000,00 € netto zzgl. der jeweils geltenden USt.

Mir ist klar, dass das schon hohe Preise sind. Für mich sind das aber „Familienpreise“. Das klingt unverschämt, ist aber nicht so gemeint. Denn ich habe auch noch ein Leben neben dem Job. Ich habe Familie und möchte auch nach wie vor gerne weiter Zeit mit der Familie haben. Die Honorarsätze sind für mich die einzige Chance, der Nachfrage neben bestehenden Mandatsverhältnissen und meinen anderen geschäftlichen Verpflichtungen Herr zu werden.

Wir haben Interesse an einer laufenden, datenschutzrechtlichen Beratung. Wie können wir ein „Beratungspaket“ abschließen und was kostet das?

Aktuell biete ich eine laufende datenschutzrechtliche Beratung für interne und externe Datenschutzbeauftragte und eine laufende, datenschutzrechtliche Beratung für Unternehmen auf Basis von monatlichen Pauschalen an.

Die Pauschalen sind sog. „fair flat rates“. Praktisch läuft das so ab, dass du dich bei Interesse an einer laufenden Beratung bei mir meldest (per E-Mail bzw. über das Formular, s.u.) und einige Fragen zu deinem Unternehmen beantwortest.

Auf der Basis biete ich dann eine individuelle Pauschale für eine laufende, anwaltliche Beratung an. Dabei gibt es eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Beratungsvertrag von dir jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.

Die Mindestvertragslaufzeit nutzen wir dabei gemeinsam insbesondere auch, um „nachjustieren“ zu können. Stellt sich z.B. heraus, dass du wesentlich mehr Leistungen abrufst als erwartet, dann sollten wir die Vergütung noch einmal nachverhandeln und anpassen. Umgekehrt kann das genauso gelten.

Ich suche einen Referenten für eine Schulung oder einen Vortrag zum Thema „Datenschutz“. Welche Konditionen gelten hier?

Die Nachfrage nach Schulungen und Vorträgen ist aktuell ungebrochen hoch. Da ich sowohl durch das Tagesgeschäft in der Kanzlei als auch durch eigene weitere Projekte zeitlich eingebunden bin, berechne ich für eine Referententätigkeit grundsätzlich pauschal einen Tagessatz, also aktuell 8.000,00 € zzgl. USt.
Und zwar unabhängig davon, ob der Vortrag nur eine Stunde dauert oder es sich um einen Tages-Workshop handelt.

Hinzu kommen noch Reise- und Übernachtungskosten, die individuell vereinbart werden.

Ich habe Verständnis dafür, wenn der Betrag dir viel zu hoch erscheint. Er ist aber so, wie er ist. Du bekommst mit dem Vortrag keine vorgelesenen Gliederungspunkte auf Powerpoint-Folien. Vielmehr bereite ich den Vortrag individuell auf das jeweilige Publikum vor. Zum Teil gibt es individuelle „Handouts“ oder eine Nachbereitung als Video. Da ist mehr enthalten als die reine Vortragszeit.
Mit Vor- und Nachbereitung kommen in Summe häufig so viele Stunden zusammen, dass sich die Berechnung nach einem Tagessatz rechtfertigt. Jedenfalls ist das mein Preis, sofern dein Unternehmen mir eine Referententätigkeit aus anderen Gründen nicht extrem schmackhaft machen sollte.

Wie kann ich Mandantin oder Mandant werden?

Mandatsanfragen selbst können per E-Mail oder über dieses Formular gestellt werden. Die Anfragen sind kostenlos. Sollte ich das Mandat annehmen wollen, teile ich dir meinen Vorschlag für meine Vergütung („Honorar“) und die Konditionen per E-Mail mit. Erst wenn du mein Angebot annimmst, wird ein kostenpflichtiges Mandatsverhältnis geschlossen.

Aktuell gibt es keine freien Plätze für neue Mandant:innen.