Mandatsbedingungen

Vorbemerkung

Mein anwaltlicher Anspruch ist es, exzellente anwaltliche Beratung zu erbringen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn ein vertrauensvoller und gut gelaunter Umgang zwischen Anwalt und Mandantin gepflegt wird.

Wenn ich nachfolgend von „Mandantin“ in der weiblichen Form spreche, sind in gleicher Weise auch männliche Mandanten gemeint und umgekehrt. Da ich zudem grundsätzlich nur Unternehmen berate und diese meist „Gesellschaften“ sind, passt der Begriff der „Mandantin“ zudem generell besser.

Ich mag das „respektvolle Du“. Wenn Mandantinnen mögen, kann sehr gerne ein „Du“ statt ein „Sie“ verwendet werden.

Wenn ich nachfolgend von „ich“ bzw. „mir“ spreche, bin ich damit als Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest gemeint.

1. Allgemeines

(1) Diese Mandatsbedingungen sind Bestandteil des Mandatsvertrages und gelten für die das jeweils abgeschlossene Mandat und ggf. auch nachfolgende Mandate zwischen den Parteien.
(2) Es gelten die Mandatsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Mandats geltenden Fassung.
(3) Entgegenstehende oder von diesen Mandatsbedingungen abweichende Bedingungen der Mandantin werden von mir nicht anerkannt, es sei denn, dass ich ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde.
(4) Ich führe alle Mandate unter Beachtung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung der Rechtsanwälte sowie der sonstigen geltenden gesetzlichen Regelungen für die anwaltliche Beratung und Vertretung durch.
(5) Meine anwaltlichen Leistungen richten sich grundsätzlich nur an Unternehmen und öffentliche Stellen und keine Verbraucher.

2. Zustandekommen eines Mandatsverhältnisses

(1) Sofern Mandantinnen eine Mandatsanfrage unter Zugrundelegung der auf meiner Internetseite oder in Textform zur Verfügung gestellten Vergütungsvereinbarung an mich senden, kommt ein Mandat durch eine Bestätigung des Mandats erst zustande, wenn ich das Mandat in Textform (z.B. E-Mail) bestätige. Ich werde den vollständigen Text der jeweiligen Vergütungsvereinbarung der Mandantin mit der genannten Bestätigung bzw. gesondert zu Beginn des Mandats in Textform (z.B. per E-Mail) zur Verfügung stellen.
(2) Sofern ich selbst ein Mandatsangebot an die Mandantin sende, kommt ein Mandat zustande, wenn das Angebot von der Mandantin angenommen wurde. Soweit im Angebot keine gesonderten Angaben gemacht werden, werden Angebote für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Übermittlung des Angebots aufrechterhalten.

3. Mitwirkungspflichten der Mandantin

(1) Damit ich meine anwaltliche Beratung pflichtgemäß erbringen kann, ist erforderlich, dass ich über die jeweiligen Sachverhalte, die das Mandatsverhältnis betreffen, umfassend und wahrheitsgemäß informiert werde. Die Informationen müssen unverzüglich erfolgen, damit ich meine Beratungsleistungen vertragsgerecht erbringen kann.
(2) Gleiches gilt auch, wenn ich Nachfragen zu Sachverhalten bzgl. des Mandatsverhältnisses stelle. Auch hier ist die Mandantin verpflichtet, unverzüglich und vollständig Informationen zu erteilen oder erforderliche Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

4. Vergütung

(1) Ich kann als Anwalt – soweit nicht anders vereinbart – jederzeit einen angemessenen Vorschuss von der Mandantin verlangen.
(2) Sofern eine pauschale Vergütung vereinbart wurde, ist diese regelmäßig zu Beginn des Mandatsverhältnisses von der Mandantin zu zahlen, sofern dies nicht anderweitig im Mandatsverhältnis bzw. der Vergütungsvereinbarung vereinbart wurde.
(3) Bei einer aufwandsbezogenen Abrechnung („Stundensatz“) werde ich minutengenau abrechnen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich zu Beginn eines Kalendermonats für den vorausgegangenen Monat. Ich stelle der Mandantin bei einer aufwandsbezogenen Abrechnung mit der Abrechnung eine Auflistung der geleisteten Anwaltszeiten zur Verfügung. Sofern die Mandantin nicht binnen einer Woche nach Zugang der Liste der geleisteten Anwaltszeiten Einwendungen gegen einzelne oder mehrere Zeiteinträge geltend gemacht, gelten die abgerechneten Zeiten als von der Mandantin anerkannt.
(4) Sofern nicht gesondert vereinbart, beträgt die von mir berechnete Vergütung 650,00 € netto pro Stunde zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Auskünfte zu Jahresabschlussprüfungen werden bei einer aufwandsbezogenen Vergütung mit einem Stundensatz von 280,00 € netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer bei minutengenauer Abrechnung berechnet. Bei einer Vergütungsvereinbarung auf Basis einer monatlichen Pauschale fällt für die o.g. Auskünfte keine gesonderte Vergütung an.

5. Datenschutz & Schweigepflicht

(1) Ich halte die anwaltliche Schweigepflicht für ein sehr hohes Gut. Als digitale Kanzlei mit vornehmlich elektronischer Kommunikation ist mir daher sehr daran gelegen, verschlüsselte Kommunikationsmethoden mit Mandantinnen anzubieten.
(2) Die E-Mail-Kommunikation kann per PGP-Verschlüsselung erfolgen. Meine E-Mail-Server sind zudem so konfiguriert, dass diese mit dem E-Mail-Server der Mandantin auf Basis von TLS 1.2 oder höher kommunizieren.
(3) Sollte eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über die o.g. Möglichkeiten für die Mandantin nicht möglich sein und damit als geeignete technische Maßnahme i.S.d. Art. 32 DSGVO ausscheiden, weise ich Sie als Mandantin darauf hin, dass bei einem unverschlüsselten Versand von E-Mails eine Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte sowie eine unbefugte Veränderung von E-Mails durch Dritte nicht hinreichend ausgeschlossen ist.
(4) Daten, die das Mandatsverhältnis betreffen, werden für einen Zeitraum von 6 Jahren aufbewahrt. Im Anschluss werde ich prüfen, ob eine weitere Speicherung erforderlich ist bzw. eine Rechtsgrundlage für die Weiterspeicherung besteht. Sollte die Prüfung negativ erfolgen, werden die betreffenden Daten gelöscht.

6. Beendigung des Mandatsverhältnisses

(1) Das Mandatsverhältnis kann von jeder Partei grundsätzlich jederzeit gekündigt werden, sofern in der Vergütungsvereinbarung nichts Anderweitiges vereinbart ist. Sind im Mandatsverhältnis konkrete Termine für eine telefonische Beratung, ein Online-Meeting oder einen Vor-Ort-Termin vereinbart worden, so kann ich eine Zeit vorgeben, bis zu der eine kostenlose Stornierung möglich ist. Diese Zeit wird der Mandantin in diesem Fall vor Zustandekommen eines Mandatsverhältnisses mitgeteilt bzw. ist bei der Online-Bestellung der Beratung in der Produktbeschreibung enthalten. Erfolgt eine Stornierung nach der vereinbarten Zeit, werden die vereinbarten Kosten der Beratung sowie etwaige Reise- und Abwesenheitskosten in voller Höhe in Rechnung gestellt.
(2) Eine Kündigung durch mich ist ausgeschlossen, sofern diese zur Unzeit erfolgen würde. Ausgenommen hiervon sind die Fälle, in eine Weiterführung des Mandatsverhältnisses für mich unzumutbar wäre.
(3) Die Kündigung eines Mandatsverhältnisses durch eine Mandantin lässt meine Vergütungsansprüche grundsätzlich unberührt.

7. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist die Mandantin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Flensburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: 19.01.2023